Mit dem Investitionsbooster wird die Forschungszulage ab 2025/2026 massiv ausgebaut. Für die meisten Unternehmen verdreifacht sich das Förderpotenzial.
| Parameter | Bisher | Ab 2026 | Effekt |
|---|---|---|---|
| Bemessungsgrundlage | 4 Mio. € | 12 Mio. € | 3× mehr ansetzbar |
| Fördersatz KMU | 25% | 35% | +40% mehr Förderung |
| Fördersatz Groß | 25% | 25% | Unverändert |
| Gemeinkostenpauschale | — | 20% der Bemessungsgrundlage | Höhere Basis |
| Eigenleistungen | 40 €/Std. | 100 €/Std. | 2,5× höher |
| Max. Förderung KMU | 1 Mio. € | 4,2 Mio. € | 4× höher |
| Max. Förderung Groß | 1 Mio. € | 3 Mio. € | 3× höher |
Rechenbeispiel KMU, 5 Entwickler:
5 × 90.000 € = 450.000 € Personalkosten
+ 20% Gemeinkostenzuschlag = 540.000 €
× 35% = 189.000 € Förderung/Jahr
Bisher: 450.000 × 25% = 112.500 € → +68% mehr
Rechenbeispiel Großunternehmen, 20 Entwickler:
20 × 95.000 € = 1.900.000 € Personalkosten
+ 20% Gemeinkostenzuschlag = 2.280.000 €
× 25% = 570.000 € Förderung/Jahr
Bisher bei 1 Mio. € gedeckelt → jetzt voll ansetzbar.
Auf die Bemessungsgrundlage wird eine Pauschale von 20% für Gemeinkosten aufgeschlagen — Miete, IT, Labor, Verbrauchsmaterial. Ohne Einzelnachweis. Bei 1.000.000 € Bemessungsgrundlage kommen 200.000 € Gemeinkostenzuschlag dazu = 70.000 € zusätzliche Förderung (KMU 35%).
Die Vergütung für Eigenleistungen (Einzelunternehmer, Gesellschafter von Personengesellschaften) steigt von 40 € auf 100 € pro Stunde. Bei max. 40 Stunden/Woche und 46 Arbeitswochen ergibt das bis zu 184.000 € Bemessungsgrundlage pro Person — statt bisher 73.600 €.
Weniger als 250 Mitarbeiter und entweder <50 Mio. € Umsatz oder <43 Mio. € Bilanzsumme. Verbundene Unternehmen werden zusammengerechnet. Der Status wird bei Antragstellung geprüft.
Die erhöhte Bemessungsgrundlage (12 Mio. €) gilt ab Wirtschaftsjahr 2025. KMU-Zuschläge und Gemeinkostenpauschale ab 2026. Für 2024 und früher gelten die alten Regelungen (4 Mio. €, 25%).
Unser Förder-Check rechnet bereits mit den 2026er Sätzen.