Die Forschungszulage (FZulG) ist die größte steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung in Deutschland. Bis zu 4,2 Mio. € pro Jahr für KMU — steuerfrei, branchenunabhängig, rückwirkend beantragbar. Diese Seite ist Ihr Einstieg in alles, was Sie wissen müssen.
Wie wird die Forschungszulage berechnet? Von der Bemessungsbasis bis zum Förderbetrag.
Zwei Schritte: BSFZ-Bescheinigung → Finanzamt-Antrag. Und rückwirkend geht auch.
Jedes steuerpflichtige Unternehmen in Deutschland, das FuE betreibt — GmbH, AG, KG, Einzelunternehmen. Branchenunabhängig, größenunabhängig. KMU erhalten 35%, Großunternehmen 25%. Prüfen Sie Ihr Projekt mit unserem FuE-Check.
Die Faustregel: Über 50% des Steuerbrutto Ihrer FuE-Mitarbeiter fließen als steuerfreie Zulage zurück (KMU, ab 2026 mit Gemeinkostenpauschale). Bei 5 Entwicklern mit Ø 65k Steuerbrutto sind das über 165.000 € pro Jahr. Berechnung im Detail →
Ja — aktuell für 2022, 2023, 2024 und 2025. Rückwirkende Beantragung →
Die Forschungszulage ist kein Projektförderprogramm mit Start und Ende. Solange Sie entwickeln, fließt jedes Jahr Geld zurück. 140.000 € pro Jahr für ein typisches KMU mit 5 Entwicklern — über 5 Jahre: 700.000 €. Über 10 Jahre: 1,4 Mio. €. Steuerfrei. Planbar.
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