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Bemessungsgrundlage der Forschungszulage — So wird gerechnet

Aktueller Stand: Regime 2026 (Investitionsbooster ab 01.01.2026)

Die Bemessungsgrundlage (BGL) ist die Summe aller förderfähigen FuE-Aufwendungen, auf die der Fördersatz angewendet wird. Sie besteht aus Personalkosten (Steuerbrutto + AG-SV), der Gemeinkostenpauschale (20% ab 2026) und ggf. Auftragsforschung (70%). Die Obergrenze liegt ab 2026 bei 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr.

Die Formel

BGL = Personalkosten × (1 + FuE-Anteil)
+ 20% Gemeinkostenpauschale (ab 2026)
+ 70% Auftragsforschung
+ Eigenleistung GGF × Stunden × 100 €/h
Förderbetrag = BGL × Fördersatz (35% KMU / 25% Großunternehmen)

Die vier Komponenten

1. Förderfähige Personalkosten: Steuerbrutto (§2 LStDV) plus Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge, anteilig nach FuE-Zeitanteil jedes Mitarbeiters. Das ist in der Regel die größte Komponente.

2. Gemeinkostenpauschale (ab 2026): 20% auf die förderfähigen Personalkosten. Kein Einzelnachweis nötig — die Pauschale deckt Miete, IT, Strom, Büromaterial pauschal ab. Gilt nur für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben.

3. Auftragsforschung: 70% der Vergütung an externe Forschungsdienstleister (EU/EWR). Der Auftraggeber setzt 70% an, der Auftragnehmer darf dieselben Kosten nicht nochmals geltend machen.

4. Eigenleistung GGF: Gesellschafter-Geschäftsführer ohne Anstellungsvertrag können ihre FuE-Stunden mit 100 €/h (ab 2026, vorher 70 €/h) ansetzen. Maximal 40 Stunden pro Woche.

Obergrenzen — Die drei Regime

ZeitraumMax. BGLMax. Zulage KMU (35%)Max. Zulage GU (25%)
2020 – März 20244 Mio. €1,0 Mio. €1,0 Mio. € (25%)
März 2024 – Dez 202510 Mio. €3,5 Mio. €2,5 Mio. €
Ab Januar 202612 Mio. €4,2 Mio. €3,0 Mio. €

Wichtig bei verbundenen Unternehmen: Die Obergrenze von 12 Mio. € gilt für den gesamten Verbund, nicht pro Einzelunternehmen. Verbundene Unternehmen im Sinne von §15 AktG oder §271 Abs. 2 HGB teilen sich die BGL-Obergrenze.

Rechenbeispiel: Software-KMU mit 8 Entwicklern

KMU, 8 Entwickler, Ø 70k Steuerbrutto, 85% FuE-Anteil, Regime 2026
8 × 70.000 € Steuerbrutto × 85% FuE476.000 €
+ AG-SV (~21%)99.960 €
= Förderfähige Personalkosten575.960 €
+ 20% Gemeinkostenpauschale115.192 €
= Bemessungsgrundlage691.152 €
× KMU-Fördersatz 35%241.903 €
= Forschungszulage (steuerfrei)241.903 €

Häufige Fragen

Wie hoch ist die maximale Bemessungsgrundlage ab 2026?

12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr. Bei einem KMU (35% Fördersatz) ergibt sich eine maximale Forschungszulage von 4,2 Mio. €. Bei verbundenen Unternehmen gilt die 12-Mio.-€-Grenze für den gesamten Verbund.

Kann ich die Bemessungsgrundlage auch rückwirkend berechnen?

Ja. Für zurückliegende Jahre gelten die jeweiligen Obergrenzen: 4 Mio. € bis März 2024, 10 Mio. € bis Dezember 2025. Rückwirkende Beantragung →

Was passiert wenn meine BGL die Obergrenze übersteigt?

Die BGL wird auf die Obergrenze gekappt. Aufwendungen über 12 Mio. € fließen nicht in die Förderung ein. Bei verbundenen Unternehmen wird die BGL auf Verbundebene summiert — wenn die Summe die Grenze übersteigt, wird proportional gekürzt.

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