Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF), die selbst an FuE-Vorhaben arbeiten, können ihre Eigenleistungen bei der Forschungszulage ansetzen — ab 2026 mit 100 €/Stunde. Bei 20 Stunden FuE pro Woche und 48 Arbeitswochen ergibt das allein 96.000 € Bemessungsgrundlage pro Jahr. Mit Gemeinkostenpauschale sogar 115.200 €.
| Zeitraum | Stundensatz | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| 2020 – März 2024 | 40 €/Std. | FZulG Startgesetz |
| März 2024 – Dez 2025 | 70 €/Std. | Wachstumschancengesetz |
| Ab Januar 2026 | 100 €/Std. | Investitionsbooster |
Wesentlich beteiligte GGF — typischerweise Gesellschafter mit >25% Beteiligung, die als Geschäftsführer eingetragen sind und deren FuE-Leistungen nicht über ein reguläres Arbeitsverhältnis vergütet werden.
Abgrenzung zu angestellten GF: Hat der Geschäftsführer einen Arbeitsvertrag mit der GmbH und bezieht ein Gehalt (mit Lohnsteuerabzug), wird er wie ein regulärer Arbeitnehmer behandelt. Sein Steuerbrutto fließt in die Personalkosten. Die Eigenleistungs-Pauschale gilt nur für GGF ohne reguläres Gehalt. Ausführlicher Leitfaden zu GGF →
Diese 40.320 € kommen zusätzlich zur Zulage für die angestellten FuE-Mitarbeiter. Ein GGF, der selbst forscht, vergrößert die Gesamtförderung erheblich.
Die FuE-Stunden des GGF müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Zeiterfassung, Projektprotokolle oder Kalendereinträge reichen aus. Wichtig: Die Stunden müssen tatsächlich für FuE-Tätigkeiten nach den Frascati-Kriterien aufgewendet worden sein — Management, Vertrieb oder Personalführung zählen nicht.
Maximale Stunden: Das FZulG begrenzt die ansetzbaren Stunden auf maximal 40 Stunden pro Woche. Eine Vollzeit-FuE-Tätigkeit des GGF ergibt maximal 40 × 48 = 1.920 Stunden × 100 € = 192.000 € Bemessungsgrundlage pro Jahr.
Nein — entweder Steuerbrutto aus dem Arbeitsverhältnis oder Eigenleistungs-Pauschale. Nicht beides. Bei einem GGF mit Arbeitsvertrag und Gehalt wird das Steuerbrutto wie bei einem regulären Angestellten angesetzt.
Nein. Für rückwirkende Anträge gelten die Sätze des jeweiligen Jahres: 40 €/Std. bis März 2024, 70 €/Std. bis Dezember 2025. Der 100-€-Satz gilt erst ab Januar 2026.
Jeder GGF kann seine Eigenleistungen einzeln ansetzen. Bei zwei GGF, die jeweils 20 Std./Woche forschen, verdoppelt sich die GGF-Bemessungsgrundlage auf 230.400 €.
Im Erstgespräch klären wir, ob Eigenleistung oder Gehalt steuerlich günstiger ist.
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