Die BSFZ prüft jeden Antrag anhand der Frascati-Kriterien — fünf Merkmale, die die OECD im Frascati-Manual für Forschung und Entwicklung definiert hat. Alle fünf müssen erfüllt sein, damit Ihr Vorhaben als FuE im Sinne des FZulG gilt. Das entscheidende Kriterium — und der häufigste Ablehnungsgrund — ist die technische Ungewissheit.
Das Vorhaben muss auf die Gewinnung neuer Erkenntnisse abzielen — neues Wissen, neue Methoden, neue Produkte oder wesentliche Verbesserungen bestehender Verfahren. „Neu" bedeutet nicht marktfähig-neu, sondern neu im Sinne des Wissensstands.
Das Ergebnis des Vorhabens muss zu Beginn ungewiss sein — es steht nicht fest, ob die technische Lösung funktioniert, welcher Ansatz zum Ziel führt oder ob das Ziel überhaupt erreichbar ist. Die Ungewissheit muss technischer oder wissenschaftlicher Natur sein, nicht wirtschaftlich.
Faustformel: Wenn Ihr bester Entwickler sagt „Ich weiß nicht, ob das funktioniert" → wahrscheinlich FuE. Wenn er sagt „Das dauert, aber ich weiß wie" → Entwicklung, keine Forschung.
Das Vorhaben muss geplant und strukturiert durchgeführt werden — mit definierten Zielen, Methoden, Budget und Personal. Trial-and-Error ist okay, solange es systematisch dokumentiert wird.
Die Ergebnisse müssen prinzipiell übertragbar sein — durch Publikation, Dokumentation, Patente oder interne Wissensspeicherung. Es geht nicht um Veröffentlichungspflicht, sondern darum, dass das neue Wissen reproduzierbar und mitteilbar ist.
Das Vorhaben muss auf nicht-trivialen Konzepten und Hypothesen basieren — es muss eine kreative, intellektuelle Leistung sein, nicht die routinemäßige Anwendung bekannter Verfahren.
| Vorhaben | FuE? | Frascati-Begründung |
|---|---|---|
| Eigenes ML-Modell für Anomalieerkennung | ✓ | Ungewiss ob Accuracy ausreicht (Kriterium 2) |
| Neuartige Sensorfusion für autonome Systeme | ✓ | Technisch ungeklärt, neues Wissen nötig |
| Neues Fertigungsverfahren für Composite-Teile | ✓ | Materialverhalten bei neuen Parametern unbekannt |
| Standard-Website mit bekanntem CMS | ✗ | Keine Ungewissheit, keine Neuheit |
| API-Integration eines bestehenden Dienstes | ✗ | Bekannte Methode, Ergebnis vorhersehbar |
| Portierung einer App auf neues Framework | ✗ | Migration, keine Forschung |
Der BSFZ-Antrag verlangt in Feld 3 die Beschreibung der technischen Ungewissheit. Hier entscheidet sich der Antrag. Häufige Fehler:
Fehler 1: Produkt beschreiben statt Forschungsfrage. „Wir entwickeln eine Plattform für X" → beschreibt das Was, nicht die offene Frage. Richtig: „Es war unklar, ob Methode Y unter Bedingung Z konvergiert."
Fehler 2: Marktrisiko statt technisches Risiko. „Wir wussten nicht, ob Kunden das wollen" → wirtschaftliche Ungewissheit. Richtig: „Die Machbarkeit der Echtzeitverarbeitung bei 10.000 Events/Sekunde war technisch ungeklärt."
Fehler 3: Zu vage. „Es gab technische Herausforderungen" → kein konkretes Forschungsproblem. Richtig: Konkrete Hypothesen, messbare Ungewissheit, definierte Erfolgskriterien.
Ja. Alle fünf Frascati-Kriterien müssen für jedes FuE-Vorhaben nachweisbar sein. In der Praxis sind Neuheit, Systematik, Übertragbarkeit und Kreativität bei den meisten technischen Projekten unproblematisch. Die technische Ungewissheit ist der entscheidende Filter.
Die BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage) prüft den Antrag. Fachgutachter bewerten, ob die dargestellte Ungewissheit tatsächlich technischer/wissenschaftlicher Natur ist. Der BSFZ-Antrag ist der Ort, an dem Sie die Kriterien darstellen müssen.
Ja — sogar besonders gut. Wenn ein Projekt technisch gescheitert ist, beweist das die Ungewissheit zu Beginn des Vorhabens. Die Forschungszulage fördert den Prozess der Forschung, nicht den Erfolg. Gescheiterte Projekte können rückwirkend beantragt werden.
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