Die Forschungszulage hat keine klassische Antragsfrist — Sie können jederzeit einen BSFZ-Antrag stellen, auch rückwirkend. Aber: Die steuerliche Geltendmachung beim Finanzamt hat Fristen. Und für rückwirkende Anträge tickt die Uhr.
| Frist | Deadline | Aktion |
|---|---|---|
| BSFZ-Antrag | Keine Frist | Jederzeit möglich — vor, während, nach dem Vorhaben |
| FA-Antrag (laufendes Jahr) | Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres | Antrag auf Festsetzung über ELSTER |
| Rückwirkend 2022 | 31.12.2026 ⚠️ | FA-Antrag muss bis dahin gestellt sein (oder BSFZ-Antrag eingereicht → Vertrauensschutz) |
| Rückwirkend 2023 | 31.12.2027 | Noch Zeit — aber früh starten empfohlen |
| Rückwirkend 2024 | 31.12.2028 | Komfortabel |
| Rückwirkend 2025 | 31.12.2029 | Komfortabel |
| BSFZ-Bearbeitungszeit | 3-6 Monate (typisch) | Details → |
| FA-Bearbeitungszeit | 2-6 Monate | Variiert nach Finanzamt |
Nein — der BSFZ-Antrag kann jederzeit gestellt werden, auch Jahre nach Abschluss des Vorhabens. Die Frist betrifft nur den FA-Antrag (4 Jahre nach Ende des Wirtschaftsjahres).
Wenn der BSFZ-Antrag vor Ablauf der Festsetzungsfrist gestellt wurde, wird der FA-Antrag als fristgerecht behandelt — auch wenn die BSFZ-Bescheinigung erst nach Fristablauf kommt. Der FA-Antrag muss dann innerhalb von 2 Jahren nach Kenntnis der Bescheinigung gestellt werden.
Besonders für 2022 rückwirkend: Jede Woche zählt.
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