Die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage basiert auf dem Steuerbrutto (§2 LStDV) — nicht auf dem Gesamtbrutto. Auf das Steuerbrutto kommen Arbeitgeber-Sozialversicherungsbeiträge und ab 2026 die 20% Gemeinkostenpauschale. Bei einem KMU-Fördersatz von 35% ergibt sich eine effektive Rückerstattung von über 50% des Steuerbrutto — steuerfrei.
Das Steuerbrutto ist der steuerpflichtige Arbeitslohn nach §2 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV). Es umfasst alle Bezüge, die der Lohnsteuer unterliegen:
Zum Steuerbrutto gehören: Grundgehalt, Sachbezüge (z.B. Dienstwagen), Prämien und Boni, geldwerte Vorteile, vermögenswirksame Leistungen (AG-Anteil), Überstundenvergütung (steuerpflichtiger Teil).
Nicht zum Steuerbrutto gehören: Steuerfreie Zuschläge für Nacht-/Sonn-/Feiertagsarbeit (§3b EStG), steuerfreie Reisekostenerstattungen, steuerfreie Sachbezüge unter der 50-€-Freigrenze, Kindergeld.
Wo finde ich das Steuerbrutto? Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung des Mitarbeiters: „Bruttoarbeitslohn". Dieser Wert ist das Steuerbrutto. Alternativ kann Ihre Lohnbuchhaltung den Wert direkt aus DATEV, Lexware oder der Lohnsoftware exportieren.
| Merkmal | Steuerbrutto (§2 LStDV) | Gesamtbrutto |
|---|---|---|
| Definition | Steuerpflichtiger Arbeitslohn | Alle Bezüge des AG an AN |
| Steuerfreie Zuschläge | Nicht enthalten | Enthalten |
| Steuerfreie Reisekosten | Nicht enthalten | Enthalten |
| Sachbezüge < 50 € | Nicht enthalten | Enthalten |
| Lohnsteuerbescheinigung | Zeile 3 | Nicht ausgewiesen |
| FZulG-relevant? | ✓ Ja — Bemessungsbasis | ✗ Nein |
Häufiger Fehler: Viele Unternehmen und auch einige Berater verwenden das Gesamtbrutto statt des Steuerbrutto. Das führt zu überhöhten Anträgen, die bei der Prüfung durch das Finanzamt korrigiert werden — oder schlimmer: zu Rückforderungen.
Die Forschungszulage berechnet sich in drei Stufen:
Die wahre Kraft der Forschungszulage zeigt sich bei mehreren FuE-Mitarbeitern. Die Bemessungsgrundlage kann pro Unternehmen bis zu 12 Mio. € betragen (ab 2026).
| Team | Ø Steuerbrutto | Bemessungsgrundlage | Zulage (KMU 35%) |
|---|---|---|---|
| 3 Entwickler | 65.000 € | 283.140 € | 99.099 € |
| 5 Entwickler | 65.000 € | 471.900 € | 165.165 € |
| 8 Entwickler | 65.000 € | 755.040 € | 264.264 € |
| 15 Entwickler | 70.000 € | 1.512.000 € | 529.200 € |
Annahmen: 100% FuE-Anteil, KMU-Status, Regime 2026 mit 20% GK-Pauschale, AG-SV ~21%.
Schritt 1: Lohnsteuerbescheinigungen sammeln. Für jeden FuE-Mitarbeiter die Lohnsteuerbescheinigung des relevanten Jahres anfordern. Zeile 3 = Steuerbrutto.
Schritt 2: FuE-Anteil bestimmen. Nicht jeder Mitarbeiter arbeitet 100% an förderfähigen Projekten. Dokumentieren Sie den zeitlichen FuE-Anteil — das Steuerbrutto wird anteilig angesetzt.
Schritt 3: AG-SV berechnen. Pauschal ca. 20-22% des Steuerbrutto. Die exakten Beiträge ergeben sich aus den Sozialversicherungsmeldungen. Im Förderscan Portal wird das automatisch berechnet.
Schritt 4: Gemeinkostenpauschale addieren. Ab 2026: 20% auf die Summe aus Steuerbrutto + AG-SV. Mehr zur Gemeinkostenpauschale →
Das Steuerbrutto (§2 LStDV) umfasst nur die steuerpflichtigen Bezüge. Das Gesamtbrutto enthält zusätzlich steuerfreie Posten wie Nacht-/Sonntagszuschläge, Reisekostenerstattungen und steuerfreie Sachbezüge. Für die Forschungszulage gilt ausschließlich das Steuerbrutto.
Das FZulG verweist in §3 auf die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung. §2 LStDV definiert den steuerpflichtigen Arbeitslohn — das Steuerbrutto — als Ausgangspunkt. Das ist gesetzlich vorgeschrieben, nicht verhandelbar.
Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung: „Bruttoarbeitslohn einschließlich der Sachbezüge". Alternativ über Ihre Lohnbuchhaltung oder den DATEV-Export. Im Förderscan Portal berechnen wir das Steuerbrutto automatisch.
Bei einem KMU (35% Fördersatz) ab 2026 mit Gemeinkostenpauschale: über 50% des Steuerbrutto. Die Zulage ist steuerfrei und wird direkt mit der Steuerschuld verrechnet oder ausgezahlt.
Für angestellte GmbH-Geschäftsführer ja — deren Steuerbrutto fließt in die Bemessungsgrundlage ein. Für Gesellschafter-Geschäftsführer mit Eigenleistungen gelten eigene Regeln: ab 2026 pauschal 100 €/Stunde. Mehr dazu →
Unser Förder-Check rechnet bereits mit den 2026er Sätzen — inklusive Steuerbrutto-Kalkulation.
Förder-Check starten → Erstgespräch 475 € →