Der Anteil, den der Arbeitgeber zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung) beiträgt — ca. 20-22% des Steuerbrutto.
Bei der Forschungszulage werden die AG-SV-Beiträge auf das Steuerbrutto aufgeschlagen und fließen in die Bemessungsgrundlage ein. Das ist einer der drei Hebel, die den effektiven Rückfluss auf über 50% des Steuerbrutto treiben.
Praxis-Tipp: Daumenregel: AG-SV ≈ 20-22% des Steuerbrutto. Exakte Beiträge aus den Sozialversicherungsmeldungen.