FuE-Leistungen, die ein Unternehmen bei einem externen Dienstleister oder einer Hochschule in Auftrag gibt. 70% der Vergütung sind förderfähig.
Der Auftraggeber setzt 70% der gezahlten Vergütung als Bemessungsgrundlage an. Kein Doppelförderungsrecht: Auftraggeber oder Auftragnehmer, nie beides. Der Auftragnehmer muss in der EU/EWR ansässig sein.
Praxis-Tipp: Auftragsforschung an EU-/EWR-Partner ist förderfähig. Offshore-Dienstleister nicht.