HomeGlossarBescheinigungsstelle Forschung
Definition

Bescheinigungsstelle ForschungszulageBSFZ

§6 FZulG

Die vom BMBF eingerichtete Behörde, die prüft ob ein FuE-Vorhaben die Frascati-Kriterien erfüllt. Ohne BSFZ-Bescheinigung keine Forschungszulage.

Erklärung

Der BSFZ-Antrag ist der erste Schritt. Die BSFZ prüft anhand der Frascati-Kriterien, ob Ihr Vorhaben FuE ist. Bearbeitungszeit: ca. 3-6 Monate. Rückwirkende Anträge sind zulässig. Website: bsfz.de.

Praxis-Tipp: Der BSFZ-Antrag muss vor der steuerlichen Geltendmachung gestellt werden.

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