HomeGlossarGemeinkostenpauschale
Definition

GemeinkostenpauschaleGK-Pauschale

§3 Abs. 1a FZulG (ab 2026)

20% Pauschale auf förderfähige Personalkosten — ohne Einzelnachweis. Deckt Miete, IT, Strom, Büromaterial ab. Gilt nur für Vorhaben ab 1. Januar 2026.

Erklärung

Die Gemeinkostenpauschale wird automatisch auf die förderfähigen Personalkosten (Steuerbrutto + AG-SV) addiert. Kein Wahlrecht, kein Nachweis. Sie erhöht die Bemessungsgrundlage um 20% — und damit auch den Förderbetrag.

Praxis-Tipp: Gilt NICHT rückwirkend. Nur für Vorhaben ab 1.1.2026.

Jetzt prüfen

Kostenloser FuE-Check für Ihr Unternehmen.

FuE-Check → Erstgespräch 475 € →

Weiterlesen

Gemeinkostenpauschale (ausführlich) → Bemessungsgrundlage → 50% Steuerbrutto zurück → ← Zurück zum Glossar