20% Pauschale auf förderfähige Personalkosten — ohne Einzelnachweis. Deckt Miete, IT, Strom, Büromaterial ab. Gilt nur für Vorhaben ab 1. Januar 2026.
Die Gemeinkostenpauschale wird automatisch auf die förderfähigen Personalkosten (Steuerbrutto + AG-SV) addiert. Kein Wahlrecht, kein Nachweis. Sie erhöht die Bemessungsgrundlage um 20% — und damit auch den Förderbetrag.
Praxis-Tipp: Gilt NICHT rückwirkend. Nur für Vorhaben ab 1.1.2026.