Nach dem BSFZ-Bescheid beginnt die eigentliche Geldmaschine: die steuerliche Geltendmachung beim Finanzamt. Stufe 3 stellt sicher, dass kein Euro liegen bleibt. Sie erhalten Zugang zum Förderscan Portal, Steuerbrutto-Kalkulation pro Mitarbeiter, und wir bereiten alles für Ihren Steuerberater vor.
Stufe 3 arbeitet mit einem zweiten Erfolgsanteil (SF₂), der dem tatsächlichen Geldfluss folgt. Sie zahlen erst, wenn die Forschungszulage tatsächlich ausgezahlt oder verrechnet wird.
Stufe 2 liefert den BSFZ-Bescheid. Für die Geltendmachung beim Finanzamt brauchen Sie die Steuerbrutto-Aufbereitung, FuE-Anteile pro Mitarbeiter und die Anlage FZ. Wenn Ihr Steuerberater das selbst kann — reicht Stufe 2. Wenn nicht, ist Stufe 3 der Weg.
Portal-Zugang, Steuerbrutto-Kalkulation, Finanzamt-Vorbereitung — bis der letzte Euro fließt.
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