Nach EU-Kommission (2020, IAS32) gelten folgende Instrumente nicht als Eigenkapital im Sinne der AGVO — auch wenn sie handelsrechtlich als EK oder Mezzanine bilanziert sind:
⚠️ Wandeldarlehen (solange nicht gewandelt) · Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt · Nachrangdarlehen (außer reine Liquidationsklausel) · Stille Beteiligungen / Genussrechte (je nach Ausgestaltung)
Keine Mezzanine-Positionen erfasst.
Weitere Insolvenz- & Sondertatbestände
EAV kann UiS-Kriterium neutralisieren — Einzelfallprüfung erforderlich
Relevant für Insolvenztatbestände — nicht für EK-Berechnung
Alle Angaben basieren auf dem festgestellten Jahresabschluss
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