• Recht zur Bestellung/Abberufung der Mehrheit des Leitungs-/Aufsichtsgremiums
• Beherrschender Einfluss per Vertrag oder Satzung
• Alleinige Kontrolle über Stimmrechtsmehrheit per Vereinbarung
• Verpflichtung zur Erstellung eines konsolidierten Jahresabschlusses
• Verbund über eine natürliche Person (bei Tätigkeit im selben oder benachbarten Markt)
• Business Angels (sofern Gesamtinvestition ≤ 1,25 Mio. €)
• Universitäten oder Forschungszentren ohne Gewinnzweck
• Institutionelle Anleger (einschl. regionaler Entwicklungsfonds)
• Autonome Gebietskörperschaften (<10 Mio. € Haushalt, <5.000 Einwohner)