Die Forschungszulage ist ein steuerfreier Ertrag, der die Steuerschuld mindert oder als Erstattung ausgezahlt wird. Die Buchung ist einfacher als viele denken — aber es gibt Fallstricke bei der Bilanzierung. Hier die Praxisanleitung für Steuerberater und CFOs.
Die Forschungszulage wird als Forderung gegen das Finanzamt erfasst und bei Festsetzung als steuerfreier Ertrag gebucht.
Bei Festsetzung:
Forderung an Finanzamt (1548/1588) an Sonstige betriebliche Erträge, steuerfrei (2742/4945)
Bei Verrechnung mit Steuer:
Steueraufwand (7600/4300) an Forderung an Finanzamt (1548/1588)
Bei Auszahlung:
Bank (1200/1800) an Forderung an Finanzamt (1548/1588)
Kontenrahmen: SKR03 / SKR04. Exakte Konten abhängig von Ihrem Kontenrahmen — abstimmen mit Steuerberater.
Die Forschungszulage ist ein öffentlicher Zuschuss nach HGB. Zwei Ansatzmöglichkeiten:
In der Praxis überwiegt die Bruttomethode: Die Forschungszulage erscheint als eigene Ertragsposition.
Die Forschungszulage ist steuerfrei (§4 FZulG). Sie erhöht nicht den steuerpflichtigen Gewinn. Das bedeutet: keine Körperschaftsteuer, keine Gewerbesteuer auf den Zulagebetrag. Ausnahme: Beim Steuerbrutto der Mitarbeiter ändert sich nichts — die FZ ist eine Erstattung an das Unternehmen, keine Lohnkomponente.
Latente Steuern: Bei IFRS-Bilanzierung und temporären Differenzen kann die FZ latente Steuereffekte auslösen. Abstimmung mit WP empfohlen. Für HGB-Bilanzierer in der Regel nicht relevant.
Die Forderung wird erfasst, wenn der Bescheid des Finanzamts vorliegt (nicht bereits bei der BSFZ-Bescheinigung). Der BSFZ-Bescheid allein löst noch keine Forderung aus — er bestätigt nur die FuE-Eigenschaft.
SKR03: Ertrag auf Konto 2742 (sonstige steuerfreie Erträge), Forderung auf 1548. SKR04: Ertrag auf 4945, Forderung auf 1588. Exakte Kontonummern mit Ihrem Steuerberater abstimmen.
Nein. Die Forschungszulage ist nach §4 FZulG steuerfrei — weder körperschaftsteuer- noch gewerbesteuerpflichtig.
Ja — als sonstiger betrieblicher Ertrag. Sie erhöht die BWA-Zahlen (Rohergebnis), ist aber steuerlich neutral. Ihr Steuerberater sollte sie als einmaligen/periodischen Posten kennzeichnen, damit das operative Ergebnis nicht verzerrt wird.
In der Projektbegleitung bereiten wir alles für Ihren Steuerberater vor — inklusive Buchungshinweise.
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