Die Forschungszulage erfordert keine aufwändige Projektdokumentation vorab — aber das Finanzamt kann bis zu 6 Jahre nach Antragstellung prüfen. Wer dann keine Stundennachweise, Lohnunterlagen und Projektdokumentation hat, riskiert Rückforderungen. Hier die Praxisanleitung.
Die Stundennachweise unterliegen den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD). Das bedeutet: zeitnah, vollständig, nachvollziehbar, unveränderbar. Excel-Tabellen, die erst nachträglich erstellt werden, sind problematisch. Jira, Clockify, Harvest oder ähnliche Tools mit automatischem Zeitstempel sind besser.
Keine Zeiterfassung für 2022-2024? Kein Ausschlussgrund. Sie können FuE-Anteile nachträglich schätzen — auf Basis von Projektplänen, Sprint-Dokumentationen, Git-Commits. Je plausibler die Rekonstruktion, desto besser. Rückwirkend-Anleitung →
Nein — das Muster ist eine Empfehlung, keine Pflicht. Jede Form der Zeiterfassung ist akzeptabel, solange sie die GoBD-Anforderungen erfüllt und die FuE-Stunden nachvollziehbar vom Rest abgrenzt.
Mindestens 6 Jahre nach Antragstellung beim Finanzamt (reguläre Aufbewahrungsfrist). Im Zweifel: 10 Jahre, um auch bei späten Betriebsprüfungen gewappnet zu sein.
Im Förderscan Portal strukturieren wir Ihre Dokumentation automatisiert — prüfungssicher.
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