Die meisten Unternehmen beantragen die Forschungszulage einmal — und vergessen sie dann. Das ist, als würde man sein Gehalt nur im ersten Monat abholen. Die Forschungszulage ist ein Dauerzuschuss: Solange Sie entwickeln, fließt jedes Jahr Geld zurück. Automatisch. Planbar. 6-stellig.
Annahme: KMU, 5 Entwickler, Ø 65k StB, 85% FuE, Regime 2026
Es gibt zwei Szenarien:
Ihr FuE-Vorhaben läuft über mehrere Jahre. Der BSFZ-Bescheid gilt für das gesamte Vorhaben. Beim Finanzamt müssen Sie aber jedes Wirtschaftsjahr separat die Personalkosten melden — über die Anlage FZ in ELSTER.
Kein neuer BSFZ-Antrag nötig, solange sich Ziel und Methodik nicht wesentlich geändert haben.
Sie starten regelmäßig neue Entwicklungsprojekte. Jedes Vorhaben bekommt einen eigenen BSFZ-Antrag. Mehrere Vorhaben pro Jahr sind möglich und üblich — die Bemessungsgrundlage wird über alle Vorhaben summiert.
Zu viel Aufwand? Genau dafür gibt es unsere Stufe 4 — Vollintegration. Wir übernehmen den gesamten Jahresrhythmus: Vorhaben identifizieren, Anträge stellen, Steuerbrutto monitoren, FA-Antrag einreichen. Sie müssen nur Ihre Ingenieure machen lassen, was sie am besten können.
Die Forschungszulage ist kein Projektförderprogramm wie ZIM — es gibt kein bewilligtes Projekt mit Start- und Enddatum. Es ist ein steuerlicher Mechanismus, der jedes Jahr greift, solange Sie FuE betreiben. Das macht es zum idealen Instrument für die dauerhafte Finanzierung Ihrer Innovationsstrategie.
Denken Sie an die Forschungszulage wie an ein zweites Gehalt für Ihre FuE-Abteilung: 25-35% der Personalkosten kommen jedes Jahr zurück. Steuerfrei. Planbar. Mehr zur Dauerstrategie →
Im Erstgespräch prüfen wir das Dauerpotenzial und berechnen den kumulierten Effekt über 5 Jahre.
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