Die Energiewende treibt massive FuE-Investitionen: Batteriespeicher, Wasserstofftechnologie, Smart-Grid-Systeme, Wärmepumpen-Effizienz, CO₂-Abscheidung. Unternehmen, die in diesen Feldern technische Grenzen verschieben, haben exzellente Chancen auf die Forschungszulage. Die steuerliche Förderung kommt zusätzlich zu energie-spezifischen Förderprogrammen.
Energietechnik-FuE liegt vor, wenn bei der Entwicklung neuer Energiesysteme oder -komponenten eine technische Ungewissheit besteht: Wirkungsgrad, Langzeitstabilität, Skalierbarkeit oder Materialverhalten sind zu Beginn des Vorhabens nicht vorhersehbar.
| Vorhaben | FuE? | Begründung |
|---|---|---|
| Neuartige Festkörperbatterie mit eigener Zellchemie | ✓ | Zyklenlebensdauer und Energiedichte unsicher |
| PEM-Elektrolyseur-Optimierung für höheren Wirkungsgrad | ✓ | Degradation unter realen Lastprofilen unbekannt |
| Smart-Grid-Algorithmen für Echtzeit-Lastverteilung | ✓ | Optimierung bei stochastischer Einspeisung unsicher |
| Wärmepumpe mit neuartigem Kältemittel | ✓ | COP unter realen Bedingungen nicht vorhersehbar |
| CO₂-Abscheidung mit neuem Adsorptionsmaterial | ✓ | Kapazität und Regenerierbarkeit im Pilotmaßstab unklar |
| Installation von Standard-PV-Anlagen | ✗ | Bekannte Technologie, konfiguriert |
| Wartung bestehender Windkraftanlagen | ✗ | Betrieb, keine Forschung |
Energieunternehmen kombinieren häufig Hardware-Entwicklung (Materialien, Komponenten) mit Software-Entwicklung (Steuerung, Optimierung). Beide Bereiche sind förderfähig — die Personalkosten aller beteiligten Ingenieure, Wissenschaftler und Entwickler zählen.
Pilotanlagen: Die Entwicklung und der Betrieb von Pilotanlagen zum Test neuer Verfahren ist klassische experimentelle Entwicklung — oft mit hohem Personalaufwand und klarer technischer Ungewissheit.
Kombination mit BMBF/BMWi-Förderung: Die Forschungszulage läuft parallel zu projektgebundenen Energieforschungsprogrammen. Prüfen Sie die Beihilfe-Kumulierung.
Die Personalkosten für Entwicklung und Betrieb der Pilotanlage sind förderfähig — nicht die Investitionskosten für die Anlage selbst. Die 20% Gemeinkostenpauschale deckt einen Teil der Betriebskosten pauschal ab.
Ja. Die Forschungszulage ist kumulierbar mit Projektförderung. Sie können die gleichen Personalkosten ansetzen — die Gesamtförderintensität darf nur die EU-Beihilfegrenzen nicht überschreiten.
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