Förderprogramm

ZIM — Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

Nicht-rückzahlbarer Zuschuss für Innovationsprojekte von KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) und Forschungseinrichtungen. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), verwaltet durch AiF Projekt GmbH.

bis 2,8 Mio.€
Zuschuss pro Projekt (Kooperation)
45–55%
Förderquote (KMU-Eigenanteil)
laufend
Antragstellung jederzeit möglich

Was ist ZIM?

ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand) ist das größte technologieoffene Innovationsförderprogramm des Bundes für KMU. Anders als die Forschungszulage handelt es sich um einen direkten, nicht-rückzahlbaren Zuschuss — kein Steuerabzug, sondern Direktzahlung. ZIM wird wettbewerblich vergeben: Anträge werden bewertet und priorisiert, es gibt keinen Rechtsanspruch.

ZIM — Wer kann beantragen?

  • ✓ KMU (Kleine und mittlere Unternehmen) mit Sitz in Deutschland
  • ✓ Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern (VZÄ-Vollzeitäquivalente)
  • ✓ Für ZIM-Kooperationen auch mittlere Unternehmen bis 1.000 MA
  • ✓ Freie Projektthemen — technologieoffen

Typische Projektarten

  • → Einzelbetriebliche FuE-Projekte (Eigenentwicklung)
  • → Kooperationsprojekte (2 KMU oder KMU + Forschungseinrichtung)
  • → FuE-Dienstleistungen (Auftragsvergabe an Forschungspartner)
  • → Innovationsnetzwerke (ab 6 Partnern)

ZIM und Forschungszulage — Kombination möglich?

Ja — aber mit Kumulierungsregel.

ZIM und Forschungszulage (FZulG) können für dasselbe Unternehmen kombiniert werden, solange nicht dieselben Personalstunden und Kosten für beide Programme angesetzt werden. Ein Mitarbeiter kann nicht gleichzeitig für ZIM-Stunden und Forschungszulage-Stunden geltend gemacht werden.

Forschungszulage

  • ✓ Rechtsanspruch — kein Wettbewerb
  • ✓ Rückwirkend 4 Jahre möglich
  • ✓ Auch bei Verlust (Auszahlung)
  • ✓ Bis 4,2 Mio. € p.a. (KMU)
  • ✗ Nur Personalkosten + Gemeinkostenpauschale

ZIM

  • ✗ Wettbewerblich — kein Rechtsanspruch
  • ✗ Nur prospektiv (kein Rückwirkung)
  • ✓ Direktzahlung (kein Steuerumweg)
  • ✓ Auch Sachkosten, Geräte förderfähig
  • ✓ Bis 55% Förderquote auf Projektkosten

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