Ihre Mandanten investieren in Softwareentwicklung, neue Verfahren oder Produktinnovation — und verschenken dabei 25–35% der FuE (Forschung und Entwicklung)-Personalkosten als steuerliche Gutschrift. Der BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage)-Antrag erfordert technisches Fachwissen, das nicht in der Kanzlei liegt. Wir übernehmen das.
Die Forschungszulage ist ein zweistufiger Prozess. Stufe 1: Die Bescheinigung der BSFZ, dass ein förderfähiges FuE-Vorhaben vorliegt. Stufe 2: Der Antrag beim Finanzamt (Anlage FZ zur Steuererklärung). Stufe 2 ist Ihr Kerngeschäft. Stufe 1 ist unseres.
Frascati-Kriterien anwenden, technische Ungewissheit darstellen, Forschungsfrage formulieren, Arbeitsplan mit Meilensteinen, Abgrenzung zu Routine. Das ist Forschungsförderung — kein Steuerrecht.
Anlage FZ ausfüllen, Personalkosten berechnen, Auftragsforschung ansetzen, Finanzamt-Antrag einreichen, Bescheid prüfen. Das ist Steuerrecht — Ihr Territorium.
Saubere Arbeitsteilung = null Haftungsrisiko für Sie im BSFZ-Bereich. Wir erstellen und verantworten den BSFZ-Antrag. Sie verantworten die steuerliche Seite. Kein Graubereich.
Wir übernehmen den kompletten BSFZ-Antrag: Interviews mit dem Mandanten, Formulierung, Arbeitsplan, Anhänge, Rückfragen. Sie vermitteln nur den Kontakt.
Sie liefern 50.000–500.000 € Förderung/Jahr — ohne neue Kompetenzen aufbauen zu müssen. Das stärkt die Beziehung und schafft Gesprächsanlässe.
Für jede Mandantenempfehlung erhalten Sie eine Kooperationsvergütung. Steuerberatung (Anlage FZ, Steuererklärung) bleibt vollständig bei Ihnen.
Beschäftigt der Mandant Softwareentwickler, Ingenieure oder Naturwissenschaftler?
Entwickelt er eigene Produkte, Verfahren oder Software? (Nicht nur Konfiguration Drittsoftware)
FuE-Personalkosten über 100.000 €/Jahr? Schon ein einzelner Entwickler kann reichen.
Ein Ja genügt → kostenloser Quick-Check durch uns. 30 Minuten mit dem Mandanten. Nur wenn Potenzial besteht, gehen wir weiter.
| Mandantentyp | Typische FuE | Förderung/Jahr (ca.) |
|---|---|---|
| Softwarehaus / SaaS | Eigene Plattform, neue Algorithmen, KI | 50.000–300.000 € |
| Maschinenbau | Neue Verfahren, Prototypen, Automatisierung | 80.000–400.000 € |
| Medizintechnik | Neue Geräte, Diagnostik, Software | 100.000–500.000 € |
| Startup / Scale-up | Kernproduktentwicklung, MVP | 30.000–200.000 € |
| Mittelstand | Produktverbesserung, neue Materialien | 50.000–250.000 € |
Basis: 25% (Standard) / 35% (KMU (Kleine und mittlere Unternehmen)) der FuE-Personalkosten + 20% GK-Pauschale. Rückwirkende Anträge für bis zu 4 Jahre möglich.
• Neue Algorithmen und ML-Modelle
• Neue Softwarearchitekturen
• Prototypen und Proof-of-Concepts
• Neue Fertigungsverfahren und Materialien
• Routinemäßige Wartung und Bugfixes
• Standardkonfiguration Drittsoftware
• Marketing, Vertrieb, Verwaltung
• Marktforschung und Designänderungen
Förderfähig: Bruttoarbeitslöhne inkl. AG-Sozialversicherung des FuE-Personals. Ab 2024: +20% Gemeinkostenpauschale. Bei Auftragsforschung: 70% der Kosten. AfA auf FuE-Wirtschaftsgüter seit Wachstumschancengesetz einbeziehbar.
25% Standard, 35% KMU (seit 2024). Bemessungsgrundlage bis 10 Mio. € (bis Ende 2025), ab 2026: 12 Mio. €. Max. Zulage: 2,5 Mio. € / 3,5 Mio. € (KMU), ab 2026 bis 4,2 Mio. € für KMU.
Anrechnung auf ESt/KSt. Ab 2025: Verrechnung mit Quartalszahlungen. Übersteigt die Zulage die Steuerschuld, wird der Überschuss erstattet — relevant für Mandanten mit Verlusten.
Achtung De-minimis: Einzelunternehmer und Personengesellschaften → De-minimis (max. 300.000 € in 3 Jahren). GmbH/UG/AG → AGVO, kein De-minimis. Proaktiv klären!
| Schritt | Dauer | Wer |
|---|---|---|
| Quick-Check mit Mandant | 1 Woche | Wir |
| BSFZ-Antrag erstellen | 2–4 Wochen | Wir |
| BSFZ-Bescheid | 4–12 Wochen | BSFZ |
| Anlage FZ + Finanzamt | Im Zuge der Steuererklärung | Sie |
| Festsetzung + Auszahlung | 4–8 Wochen | Finanzamt |
Gesamtprozess: 3–6 Monate. Ab 2025 Verrechnung mit Quartalszahlungen möglich.
Sie empfehlen uns dem Mandanten. Wir kontaktieren, prüfen und bearbeiten den Antrag.
Geringster Aufwand für Sie
Der Antrag läuft unter Ihrem Namen. Wir arbeiten im Hintergrund. Ihr Mandant sieht nur Sie.
Maximale Mandantenbindung
Gemeinsame Mandantenbetreuung von Anfang an. Sie bringen steuerliche, wir technische Expertise.
Für Kanzleien mit FuE-Fokus
Ihr Mandant fragt nach der Forschungszulage oder Sie erkennen FuE-Potenzial.
Eine kurze E-Mail oder ein Anruf genügt. Wir übernehmen ab hier.
Technische Prüfung, Frascati-Analyse, Antrag, Arbeitsplan, Anhänge, Rückfragen.
Anlage FZ, Antrag beim Finanzamt — Ihr Mandant, Ihr Honorar. Plus Kooperationsvergütung von uns.
Nichts Zusätzliches. Die BSFZ-Seite übernehmen wir komplett. Sie machen Steuererklärung mit Anlage FZ und Finanzamt-Antrag. Frascati-Kriterien, technische Ungewissheit, Arbeitsplan — alles unser Job.
Wir. Der BSFZ-Antrag wird von uns erstellt, verantwortet und eingereicht. Ihre Haftung beschränkt sich auf die steuerliche Seite. Saubere Trennung.
Drei Indikatoren: (1) Entwickler/Ingenieure im Team. (2) Eigene Produkte, Verfahren oder Software in Entwicklung. (3) FuE-Personalkosten über ca. 100.000 €/Jahr. Ein Indikator genügt für unseren kostenlosen Quick-Check.
Ja. Für abgeschlossene Wirtschaftsjahre, solange die Festsetzungsfrist nicht abgelaufen ist. In der Praxis: 2020–2025. Nachholeffekt ist regelmäßig sechsstellig.
Nach positivem BSFZ-Bescheid. Konditionen hängen vom Modell ab. Grundsatz: Sie verdienen an jeder erfolgreichen Vermittlung, auch bei Folgeanträgen.
Selten bei professionellen Anträgen. Wird abgelehnt, prüfen wir den Bescheid und bereiten Nachbesserung oder Widerspruch vor. Für Sie null Aufwand.
Nein. Sie empfehlen einen Spezialdienstleister — wie einen WP oder RA. Die Steuerberatung bleibt in Ihrer Verantwortung und Haftpflicht.
Reine Handels-/Dienstleistungsunternehmen ohne eigene Entwicklung. Standardkonfiguration Drittsoftware. „KI-Startups" die nur APIs nutzen ohne eigene Modellentwicklung.
Möglicherweise. Eigenleistung mit 40 €/Stunde. Aber: De-minimis (300.000 € in 3 Jahren). Ab ca. 100.000 € FuE-Personalkosten wirtschaftlich sinnvoll.
Ja, aber wir schützen Partnerbeziehungen. Kommt ein Mandant über Sie, bleibt die Zuordnung bestehen — auch bei Folgeanträgen.
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