HomeForschungszulageFinanzamt-Antrag

Forschungszulage beim Finanzamt beantragen — Der letzte Schritt

Nach dem BSFZ-Bescheid kommt der Antrag beim Finanzamt — über die Anlage FZ zur Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuererklärung (bzw. als gesonderter Antrag via ELSTER). Das Finanzamt prüft die Bemessungsgrundlage und zahlt die Zulage aus: Verrechnung mit der Steuerschuld oder direkte Auszahlung, wenn die Zulage die Steuerschuld übersteigt.

Ablauf: BSFZ-Bescheid → Finanzamt

1
BSFZ-Bescheinigung erhalten

Die Bescheinigung bestätigt, dass Ihre FuE-Vorhaben die Frascati-Kriterien erfüllen.

2
Personalkosten aufbereiten

Pro FuE-Mitarbeiter: Steuerbrutto, AG-SV, FuE-Anteil. Plus ggf. Auftragsforschung und GGF-Eigenleistungen.

3
Anlage FZ ausfüllen (ELSTER)

Die Anlage FZ enthält die Berechnung der Bemessungsgrundlage, den Fördersatz und den beantragten Zulagenbetrag. Sie wird über ELSTER eingereicht.

4
Verrechnung oder Auszahlung

Das Finanzamt verrechnet die Zulage mit der Steuerschuld. Ist die Zulage höher, wird der Differenzbetrag direkt ausgezahlt.

Verrechnung vs. Auszahlung

Die Forschungszulage ist eine Steuergutschrift — sie wird mit der Ertragsteuer (KSt/ESt + SolZ) verrechnet. Das Besondere: Wenn die Zulage die Steuerschuld übersteigt, zahlt das Finanzamt den Überschuss aus. Das macht die Forschungszulage auch für Verlustunternehmen und Startups attraktiv.

Beispiel: Ihr Unternehmen hat 50.000 € Steuerschuld und 165.000 € Forschungszulage. Ergebnis: Steuerschuld wird auf 0 € gesetzt, und 115.000 € werden direkt an Sie ausgezahlt. Die Zulage ist steuerfrei — sie erhöht nicht den Gewinn.

Benötigte Unterlagen

UnterlageWoher?
BSFZ-BescheinigungVon der BSFZ nach Antragsprüfung
Personalkosten-AufstellungLohnbuchhaltung (Steuerbrutto, AG-SV)
FuE-Anteile pro MitarbeiterZeiterfassung / Projektdokumentation
Auftragsforschungs-NachweiseVerträge + Rechnungen (falls zutreffend)
GGF-StundennachweisZeiterfassung GGF (falls zutreffend)
Berechnung der BemessungsgrundlageFörderscan Portal oder manuell

Häufige Fragen

Kann ich den FA-Antrag auch ohne Steuerberater stellen?

Grundsätzlich ja — die Anlage FZ ist über ELSTER zugänglich. In der Praxis empfehlen wir, den Steuerberater einzubeziehen, da der FA-Antrag in die Steuererklärung eingebettet ist. Bei unserer Stufe 3 übernehmen wir die Aufbereitung der Unterlagen für Ihren Steuerberater.

Wie lange dauert die Bearbeitung beim Finanzamt?

In der Regel 2-6 Monate nach Einreichung. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Finanzamt und Komplexität. Bei rückwirkenden Anträgen kann es länger dauern.

Prüft das Finanzamt die Förderfähigkeit nochmal?

Nein — die inhaltliche Prüfung (ob Ihr Projekt FuE ist) hat die BSFZ bereits erledigt. Das Finanzamt prüft nur die Bemessungsgrundlage: Stimmen die Personalkosten? Ist das Steuerbrutto korrekt? Sind die FuE-Anteile plausibel? Darum ist die korrekte Berechnung auf Basis des Steuerbrutto (nicht Gesamtbrutto!) so wichtig.

Wir bereiten Ihren FA-Antrag vor

Von der BSFZ-Bescheinigung bis zur Anlage FZ — wir liefern alles fix und fertig.

FuE-Check starten → Erstgespräch 475 € →

Weiterlesen

BSFZ-Antrag richtig stellen → Bemessungsgrundlage berechnen → Steuerbrutto — Die richtige Basis → Rückwirkend beantragen → Forschungszulage — Überblick →

Jetzt prüfen

Kostenloser FuE-Check für Ihr Unternehmen.

FuE-Check →