Nach dem BSFZ-Bescheid kommt der Antrag beim Finanzamt — über die Anlage FZ zur Körperschaftsteuer- oder Einkommensteuererklärung (bzw. als gesonderter Antrag via ELSTER). Das Finanzamt prüft die Bemessungsgrundlage und zahlt die Zulage aus: Verrechnung mit der Steuerschuld oder direkte Auszahlung, wenn die Zulage die Steuerschuld übersteigt.
Die Bescheinigung bestätigt, dass Ihre FuE-Vorhaben die Frascati-Kriterien erfüllen.
Pro FuE-Mitarbeiter: Steuerbrutto, AG-SV, FuE-Anteil. Plus ggf. Auftragsforschung und GGF-Eigenleistungen.
Die Anlage FZ enthält die Berechnung der Bemessungsgrundlage, den Fördersatz und den beantragten Zulagenbetrag. Sie wird über ELSTER eingereicht.
Das Finanzamt verrechnet die Zulage mit der Steuerschuld. Ist die Zulage höher, wird der Differenzbetrag direkt ausgezahlt.
Die Forschungszulage ist eine Steuergutschrift — sie wird mit der Ertragsteuer (KSt/ESt + SolZ) verrechnet. Das Besondere: Wenn die Zulage die Steuerschuld übersteigt, zahlt das Finanzamt den Überschuss aus. Das macht die Forschungszulage auch für Verlustunternehmen und Startups attraktiv.
Beispiel: Ihr Unternehmen hat 50.000 € Steuerschuld und 165.000 € Forschungszulage. Ergebnis: Steuerschuld wird auf 0 € gesetzt, und 115.000 € werden direkt an Sie ausgezahlt. Die Zulage ist steuerfrei — sie erhöht nicht den Gewinn.
| Unterlage | Woher? |
|---|---|
| BSFZ-Bescheinigung | Von der BSFZ nach Antragsprüfung |
| Personalkosten-Aufstellung | Lohnbuchhaltung (Steuerbrutto, AG-SV) |
| FuE-Anteile pro Mitarbeiter | Zeiterfassung / Projektdokumentation |
| Auftragsforschungs-Nachweise | Verträge + Rechnungen (falls zutreffend) |
| GGF-Stundennachweis | Zeiterfassung GGF (falls zutreffend) |
| Berechnung der Bemessungsgrundlage | Förderscan Portal oder manuell |
Grundsätzlich ja — die Anlage FZ ist über ELSTER zugänglich. In der Praxis empfehlen wir, den Steuerberater einzubeziehen, da der FA-Antrag in die Steuererklärung eingebettet ist. Bei unserer Stufe 3 übernehmen wir die Aufbereitung der Unterlagen für Ihren Steuerberater.
In der Regel 2-6 Monate nach Einreichung. Die Bearbeitungszeit variiert je nach Finanzamt und Komplexität. Bei rückwirkenden Anträgen kann es länger dauern.
Nein — die inhaltliche Prüfung (ob Ihr Projekt FuE ist) hat die BSFZ bereits erledigt. Das Finanzamt prüft nur die Bemessungsgrundlage: Stimmen die Personalkosten? Ist das Steuerbrutto korrekt? Sind die FuE-Anteile plausibel? Darum ist die korrekte Berechnung auf Basis des Steuerbrutto (nicht Gesamtbrutto!) so wichtig.
Von der BSFZ-Bescheinigung bis zur Anlage FZ — wir liefern alles fix und fertig.
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