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Eigenleistung GGF — 100 €/Stunde ab 2026

Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF), die selbst an FuE-Vorhaben arbeiten, können ihre Eigenleistungen bei der Forschungszulage ansetzen — ab 2026 mit 100 €/Stunde. Bei 20 Stunden FuE pro Woche und 48 Arbeitswochen ergibt das allein 96.000 € Bemessungsgrundlage pro Jahr. Mit Gemeinkostenpauschale sogar 115.200 €.

Aktueller Stand: Regime 2026 (Investitionsbooster ab 01.01.2026)

Stundensätze im Zeitverlauf

ZeitraumStundensatzRechtsgrundlage
2020 – März 202440 €/Std.FZulG Startgesetz
März 2024 – Dez 202570 €/Std.Wachstumschancengesetz
Ab Januar 2026100 €/Std.Investitionsbooster

Wer kann Eigenleistungen ansetzen?

Wesentlich beteiligte GGF — typischerweise Gesellschafter mit >25% Beteiligung, die als Geschäftsführer eingetragen sind und deren FuE-Leistungen nicht über ein reguläres Arbeitsverhältnis vergütet werden.

Abgrenzung zu angestellten GF: Hat der Geschäftsführer einen Arbeitsvertrag mit der GmbH und bezieht ein Gehalt (mit Lohnsteuerabzug), wird er wie ein regulärer Arbeitnehmer behandelt. Sein Steuerbrutto fließt in die Personalkosten. Die Eigenleistungs-Pauschale gilt nur für GGF ohne reguläres Gehalt. Ausführlicher Leitfaden zu GGF →

Rechenbeispiel

GGF, 20 Std./Woche FuE, 48 Wochen, KMU, ab 2026
FuE-Stunden pro Jahr: 20 × 48960 Stunden
× 100 €/Std.96.000 €
+ 20% Gemeinkostenpauschale19.200 €
= Bemessungsgrundlage GGF115.200 €
Zulage (KMU 35%)40.320 €

Diese 40.320 € kommen zusätzlich zur Zulage für die angestellten FuE-Mitarbeiter. Ein GGF, der selbst forscht, vergrößert die Gesamtförderung erheblich.

Solopreneur: Wenn Sie selbst der Betrieb sind

Bei Solo-Foundern in eigener GmbH oder UG, die einen Großteil ihrer Arbeitszeit in FuE-Vorhaben investieren, entwickelt sich die Eigenleistungs-Pauschale zum dominanten Förderhebel. Maximalfall: 1.920 Stunden pro Jahr (40 Std./Woche × 48 Wochen) × 100 €/Stunde = 192.000 € Bemessungsgrundlage allein durch Ihre eigene Arbeit.

Solopreneur-Maximalfall: 40 Std./Woche FuE, 48 Wochen, KMU, ab 2026
FuE-Stunden pro Jahr: 40 × 481.920 Stunden
× 100 €/Std.192.000 €
+ 20% Gemeinkostenpauschale38.400 €
= Bemessungsgrundlage230.400 €
Zulage (KMU 35%)80.640 €

Wichtig — nicht jede Arbeitsstunde zählt: Die 40-Stunden-Obergrenze pro Woche gilt. Verwaltung, Vertrieb, Buchhaltung, Kundenkommunikation, Akquise zählen nicht — nur tatsächliche FuE-Stunden nach Frascati-Kriterien (technische Neuartigkeit, Ungewissheit, Systematik). Realistisch sind bei Solo-Foundern oft 15–25 Std./Woche reine FuE, der Rest ist operative Geschäftsführung.

Tipp Solo-Praxis: Toggl, Clockify oder Harvest tracken FuE-Stunden projekt-spezifisch. Tagging-Konvention: fz:fue nur für echte Forschungs-/Entwicklungstätigkeit, alles andere unter ops, sales, admin. Bei der späteren BSFZ-Antragstellung haben Sie dann saubere Auswertungen ohne nachträgliches Rekonstruieren.

Auch ohne GmbH: Die Eigenleistungs-Pauschale ist nicht auf GmbH/UG beschränkt. Auch Einzelunternehmer und Personengesellschaften (GbR, OHG) können ihre Eigenleistung ansetzen, sofern sie als Anspruchsberechtigte des FZulG gelten. Für GmbH/UG-GGF gilt zusätzlich die >25%-Beteiligungsregel (siehe Wer kann?).

Dokumentation

Die FuE-Stunden des GGF müssen nachvollziehbar dokumentiert werden. Zeiterfassung, Projektprotokolle oder Kalendereinträge reichen aus. Wichtig: Die Stunden müssen tatsächlich für FuE-Tätigkeiten nach den Frascati-Kriterien aufgewendet worden sein — Management, Vertrieb oder Personalführung zählen nicht.

Maximale Stunden: Das FZulG begrenzt die ansetzbaren Stunden auf maximal 40 Stunden pro Woche. Eine Vollzeit-FuE-Tätigkeit des GGF ergibt maximal 40 × 48 = 1.920 Stunden × 100 € = 192.000 € Bemessungsgrundlage pro Jahr.

Häufige Fragen

Kann ein GGF mit Gehalt trotzdem Eigenleistungen ansetzen?

Nein — entweder Steuerbrutto aus dem Arbeitsverhältnis oder Eigenleistungs-Pauschale. Nicht beides. Bei einem GGF mit Arbeitsvertrag und Gehalt wird das Steuerbrutto wie bei einem regulären Angestellten angesetzt.

Gilt der 100-€-Satz rückwirkend?

Nein. Für rückwirkende Anträge gelten die Sätze des jeweiligen Jahres: 40 €/Std. bis März 2024, 70 €/Std. bis Dezember 2025. Der 100-€-Satz gilt erst ab Januar 2026.

Was gilt bei mehreren GGF?

Jeder GGF kann seine Eigenleistungen einzeln ansetzen. Bei zwei GGF, die jeweils 20 Std./Woche forschen, verdoppelt sich die GGF-Bemessungsgrundlage auf 230.400 €.

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