Ab dem 1. Januar 2026 können Unternehmen 20% Gemeinkostenpauschale auf ihre förderfähigen Personalkosten aufschlagen — ohne Einzelnachweis. Die Pauschale erhöht die Bemessungsgrundlage automatisch und damit den Förderbetrag. Bei einem KMU mit 35% Fördersatz bedeutet das: 7% mehr Förderung auf jede Personalkosten-Euro.
Die Pauschale soll Overhead-Kosten abdecken, die bei FuE-Vorhaben anfallen, aber bisher nicht förderfähig waren:
Miete und Nebenkosten für Büro-/Laborräume, IT-Infrastruktur (Server, Lizenzen, Cloud), Strom und Heizung, Büromaterial und Verbrauchsmaterialien, allgemeine Verwaltungskosten, die dem FuE-Vorhaben zuzuordnen sind.
Der Clou: Sie müssen keine dieser Kosten einzeln nachweisen. Die 20% werden pauschal auf die förderfähigen Personalkosten (Steuerbrutto + AG-SV) addiert. Es spielt keine Rolle, ob Ihre tatsächlichen Gemeinkosten höher oder niedriger sind.
Die Gemeinkostenpauschale berechnet sich als 20% der förderfähigen Personalkosten (Steuerbrutto + AG-SV, anteilig nach FuE-Anteil):
Zeitliche Geltung: Die Gemeinkostenpauschale gilt nur für FuE-Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 begonnen haben. Für laufende Vorhaben oder rückwirkende Anträge für 2022-2025 greift sie nicht.
Kein Wahlrecht: Die Pauschale ist kein Wahlrecht — sie wird automatisch angesetzt. Unternehmen können nicht stattdessen höhere tatsächliche Gemeinkosten nachweisen.
Alle Unternehmensgrößen: Die 20% gelten für KMU und Großunternehmen gleichermaßen. Der Unterschied liegt nur im Fördersatz (35% vs. 25%).
| Szenario | Ohne GK-Pauschale | Mit GK-Pauschale (2026) | Mehrwert |
|---|---|---|---|
| 1 Entwickler, 65k StB, KMU | 27.559 € | 33.033 € | +5.474 € |
| 5 Entwickler, 65k StB, KMU | 137.795 € | 165.165 € | +27.370 € |
| 10 Entwickler, 70k StB, KMU | 296.450 € | 355.740 € | +59.290 € |
| 20 Entwickler, 75k StB, GU | 453.750 € | 544.500 € | +90.750 € |
StB = Steuerbrutto. Annahmen: 100% FuE-Anteil, AG-SV 21%.
Nein. Die 20% gelten nur für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben. Für rückwirkende Anträge (2022-2025) ist die Bemessungsgrundlage rein auf Personalkosten und ggf. Auftragsforschung beschränkt.
Nein. Die 20% sind eine Pauschale ohne Nachweispflicht. Es werden einfach 20% auf die förderfähigen Personalkosten addiert — unabhängig von den tatsächlichen Overhead-Kosten.
Nein. Das FZulG sieht ausschließlich die 20%-Pauschale vor. Es gibt kein Wahlrecht zwischen Pauschale und Einzelnachweis — die Pauschale ist der einzige Weg.
Unser Förder-Check rechnet automatisch mit den 2026er Sätzen — inklusive 20% GK-Pauschale.
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