Verbundene Unternehmen teilen sich die maximale Bemessungsgrundlage von 12 Mio. € pro Wirtschaftsjahr. Die Verbundprüfung hat zwei Konsequenzen: die geteilte BGL-Obergrenze und den möglichen Verlust des KMU-Status (35% → 25% Fördersatz). Wer Konzernstrukturen hat, muss das prüfen.
Das FZulG verweist auf §15 AktG (Verbundene Unternehmen) und §271 Abs. 2 HGB. Vereinfacht: Unternehmen sind verbunden, wenn eines das andere beherrscht oder ein übergeordnetes Unternehmen beide beherrscht. Typische Fälle:
Mutter-Tochter: GmbH A hält 51%+ an GmbH B → verbunden.
Schwestern: Holding H hält je 51%+ an GmbH A und GmbH B → A und B sind verbunden (über H).
Natürliche Person: Herr X hält 51%+ an GmbH A und 51%+ an GmbH B → verbunden über X.
Die 25%-Grenze: Für die KMU-Prüfung nach AGVO gelten bereits Beteiligungen ab 25% als „verbunden" (Partnerunternehmen) oder ab 50% als vollständig konsolidierungspflichtig. Prüfen Sie Ihren KMU-Status mit unserem KMU-Check →
1. Geteilte Bemessungsgrundlage: Die 12 Mio. € Obergrenze gilt für den gesamten Verbund. Wenn GmbH A 8 Mio. € BGL hat und die verbundene GmbH B 6 Mio. €, müssen sie sich die 12 Mio. € teilen — z.B. proportional: A bekommt 6,86 Mio. € und B bekommt 5,14 Mio. €.
2. KMU-Status: Mitarbeiter, Umsatz und Bilanzsumme werden auf Verbundebene konsolidiert. Ein Startup mit 30 Mitarbeitern, das zu einem Konzern mit 500 Mitarbeitern gehört, verliert seinen KMU-Status — und damit den 35%-Fördersatz. Es gelten dann nur 25%.
Die AGVO enthält wichtige Ausnahmen für bestimmte Investorentypen. Nicht jede Beteiligung führt zum Verbundstatus:
VC/Business Angels: Beteiligungen von registrierten Venture-Capital-Gesellschaften und Business Angels können unter bestimmten Bedingungen ausgenommen sein. Details für Investoren →
Öffentliche Beteiligungsgesellschaften, Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen werden bei der KMU-Prüfung anders behandelt.
Ja. Jedes Unternehmen im Verbund kann eigenständig BSFZ-Anträge für seine FuE-Vorhaben stellen. Die Verbundprüfung betrifft nur die BGL-Obergrenze und den KMU-Status, nicht die Antragsberechtigung.
Es gibt kein vorgeschriebenes Aufteilungsverfahren. In der Praxis wird proportional nach tatsächlichen FuE-Aufwendungen aufgeteilt. Sprechen Sie die Aufteilung mit Ihrem Steuerberater ab und dokumentieren Sie sie — das Finanzamt prüft die Konsistenz.
Ja, aber wahrscheinlich mit 25% statt 35% Fördersatz (Verlust des KMU-Status). Die Forschungszulage steht jedem Unternehmen zu, das FuE betreibt — KMU bekommen nur einen höheren Fördersatz.
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