Die Kosten, die in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage einfließen: Personalkosten (Steuerbrutto + AG-SV), Gemeinkostenpauschale, Auftragsforschung und GGF-Eigenleistung.
Wichtig: Sachkosten, Materialkosten, Investitionen und Abschreibungen sind nicht förderfähig. Die Forschungszulage ist rein personalkosten-basiert (plus GK-Pauschale und Auftragsforschung). Für Sachkosten-Förderung → ZIM prüfen.
Praxis-Tipp: Nur Personalkosten + GK + Auftragsforschung + GGF-Eigenleistung. Keine Sachkosten.