HomeGlossarFörderfähige Aufwendungen
Definition

Förderfähige Aufwendungen

§3 FZulG

Die Kosten, die in die Bemessungsgrundlage der Forschungszulage einfließen: Personalkosten (Steuerbrutto + AG-SV), Gemeinkostenpauschale, Auftragsforschung und GGF-Eigenleistung.

Erklärung

Wichtig: Sachkosten, Materialkosten, Investitionen und Abschreibungen sind nicht förderfähig. Die Forschungszulage ist rein personalkosten-basiert (plus GK-Pauschale und Auftragsforschung). Für Sachkosten-Förderung → ZIM prüfen.

Praxis-Tipp: Nur Personalkosten + GK + Auftragsforschung + GGF-Eigenleistung. Keine Sachkosten.

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Personalkosten im Detail → Bemessungsgrundlage → FZulG vs. ZIM (inkl. Sachkosten) → ← Zurück zum Glossar