Die Forschungszulage (FZulG) und das ZIM-Programm (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand) sind die zwei größten FuE-Förderinstrumente in Deutschland. Beide adressieren Unternehmen, die forschen — aber mit grundverschiedenen Mechaniken. Dieser Vergleich zeigt, wann sich welches Programm lohnt.
| Kriterium | Forschungszulage | ZIM |
|---|---|---|
| Förderquote | 25% / KMU 35% | bis 55% (KMU) |
| Max. Bemessungsgrundlage | 12 Mio. €/Jahr (ab 2026) | Projekt-abhängig |
| Förderart | Steuergutschrift (nicht-rückzahlbar) | Zuschuss (nicht-rückzahlbar) |
| Antragsstellung | Rückblickend (nach Projektende) | Vorab (vor Projektstart) |
| Genehmigungsdauer | 3–6 Monate (BSFZ) | 2–4 Monate (Projektträger) |
| Anspruchsrecht | Ja, bei Erfüllung der Kriterien | Nein, Wettbewerbsverfahren |
| Kombinierbarkeit | Mit ZIM kombinierbar | Mit FZulG kombinierbar |
Die Forschungszulage ist das richtige Instrument für Unternehmen, die kontinuierlich forschen, aber nicht das volle Projektmanagement eines geförderten Projekts stemmen wollen.
Forschungszulage und ZIM können kombiniert werden — aber nicht für dieselben Kosten. Ein typisches Muster: ZIM für ein abgegrenztes Innovationsprojekt, Forschungszulage für die laufende FuE-Tätigkeit des Restteams.
Wichtig: Bei Kombination zwingend auf eindeutige Kostenabgrenzung achten. Personalkosten in einem ZIM-Projekt zählen nicht gleichzeitig für die Forschungszulage.
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