HomeGlossarVollzeitäquivalent
Definition

VollzeitäquivalentVZÄ / FTE

AGVO Anhang I

Maßeinheit für die Anzahl der Mitarbeiter, umgerechnet auf Vollzeitstellen. Relevant für die KMU-Prüfung: max. 249,99 VZÄ.

Erklärung

Bei der KMU-Prüfung werden Teilzeitkräfte anteilig gezählt. Ein 50%-Teilzeitmitarbeiter zählt als 0,5 VZÄ. Auszubildende und Personen in Elternzeit werden nicht gezählt. Die VZÄ-Berechnung ist auf Verbundebene durchzuführen.

Praxis-Tipp: Teilzeitkräfte, Elternzeit, Azubis — alles wird bei der VZÄ-Berechnung berücksichtigt.

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