ProFIT ist ein Berliner Landesprogramm für Forschung, Innovationen und Technologien — verwaltet durch die IBB. Die Forschungszulage ist ein Bundesprogramm. Für Berliner Unternehmen stellt sich die Frage: Was ist besser? Die Antwort: Beides kombinieren, wo möglich.
| Kriterium | Forschungszulage (FZulG) | ProFIT (Berlin) |
|---|---|---|
| Geltungsbereich | Bundesweit | Nur Berlin |
| Art | Steuerliche Gutschrift | Zuschuss oder zinsgünstiges Darlehen |
| Rückwirkend? | ✓ Ja | ✗ Nein (Antrag vor Projektstart) |
| Förderfähige Kosten | Personalkosten + GK + Auftragsforschung | Personal + Sachkosten + Investitionen |
| Max. Förderung | 4,2 Mio. €/Jahr | Bis 400.000 € Zuschuss (Experimentelle Entwicklung) |
| Kombinierbar? | ✓ Ja | ✓ Ja (Beihilfegrenzen beachten) |
ProFIT für das Gesamtprojekt (inkl. Sachkosten, Investitionen) + Forschungszulage für die Personalkosten — das maximiert die Gesamtförderung. Die Forschungszulage ist besonders wertvoll, weil sie rückwirkend beantragbar ist und keinen Projektantrag vorab erfordert.
Ja, unter Beachtung der EU-Beihilfegrenzen. Die Kumulierung ist ausdrücklich erlaubt. Im Erstgespräch berechnen wir die optimale Kombination.
Ja, die meisten Bundesländer haben eigene Innovationsförderungen. Die Forschungszulage ist bundesweit identisch und oft die einfachste Option — insbesondere rückwirkend.
Im Erstgespräch berechnen wir Ihre optimale Kombination aus FZulG und ProFIT.
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