Viele FuE-Vorhaben entstehen in Kooperation — mit Hochschulen, Forschungsinstituten, anderen Unternehmen oder im Konsortium. Die Forschungszulage fördert das, aber die Regeln sind komplex: Wer setzt welche Kosten an? Was gilt als Auftragsforschung, was als eigenbetriebliche FuE? Und was passiert bei Verbundprojekten?
| Typ | Wer setzt Kosten an? | Förderfähig |
|---|---|---|
| Auftragsforschung Sie beauftragen einen Dritten | Der Auftraggeber (Sie) | 70% der Vergütung als BGL |
| Kooperationsforschung Gleichberechtigte Partner | Jeder Partner für seine eigenen Kosten | 100% der eigenen Personalkosten + 70% ggf. Unterbeauftragung |
| Verbundprojekt (gefördert) z.B. BMBF, ZIM-Kooperation | Jeder Partner separat | Eigene Personalkosten + FZ kumulierbar mit Projektförderung |
Kein Doppelförderungsrecht: Bei Auftragsforschung kann entweder der Auftraggeber (70% der Vergütung) oder der Auftragnehmer (eigene Personalkosten) die FZ beantragen — nie beides. Klären Sie das vertraglich.
Hochschulkooperationen sind besonders attraktiv, weil Hochschulen in der Regel nicht selbst die FZ beantragen (sie sind oft gemeinnützig). Das bedeutet: Sie als Auftraggeber setzen 70% der Vergütung an — on top zu Ihren eigenen Personalkosten. Das kann die Bemessungsgrundlage erheblich steigern.
Voraussetzung: Der Auftragnehmer (Hochschule) muss in der EU/EWR ansässig sein. Die Ergebnisse müssen dem Auftraggeber zur Verwertung überlassen werden (nicht Exklusivrecht, aber Verwertungsrecht).
Die Forschungszulage ist mit Projektförderung (ZIM, BMBF, ProFIT) kumulierbar. Das heißt: Für ein ZIM-Kooperationsprojekt können Sie gleichzeitig den ZIM-Zuschuss (bis 60% Sachkosten + Personalkosten) und die Forschungszulage (25-35% auf Personalkosten) erhalten — solange die EU-Beihilfegrenzen eingehalten werden.
Bei echter Kooperationsforschung (jeder trägt eigenes Risiko): Jeder Partner beantragt für seine eigenen Personalkosten. Bei Auftragsforschung (einer beauftragt den anderen): Nur der Auftraggeber setzt die Kosten an. Mischformen vertraglich regeln.
Nur wenn der Freelancer ein eigenständiges Unternehmen in der EU/EWR ist und einen FuE-Auftrag mit definiertem Forschungsziel ausführt. Reine Arbeitnehmerüberlassung ist keine Auftragsforschung. Details →
Im Erstgespräch klären wir, welche Kooperationsform die höchste Förderung bringt.
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