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Forschungszulage für Kooperationsprojekte — Wer bekommt was?

Viele FuE-Vorhaben entstehen in Kooperation — mit Hochschulen, Forschungsinstituten, anderen Unternehmen oder im Konsortium. Die Forschungszulage fördert das, aber die Regeln sind komplex: Wer setzt welche Kosten an? Was gilt als Auftragsforschung, was als eigenbetriebliche FuE? Und was passiert bei Verbundprojekten?

Drei Kooperationstypen

TypWer setzt Kosten an?Förderfähig
Auftragsforschung
Sie beauftragen einen Dritten
Der Auftraggeber (Sie)70% der Vergütung als BGL
Kooperationsforschung
Gleichberechtigte Partner
Jeder Partner für seine eigenen Kosten100% der eigenen Personalkosten + 70% ggf. Unterbeauftragung
Verbundprojekt (gefördert)
z.B. BMBF, ZIM-Kooperation
Jeder Partner separatEigene Personalkosten + FZ kumulierbar mit Projektförderung

Kein Doppelförderungsrecht: Bei Auftragsforschung kann entweder der Auftraggeber (70% der Vergütung) oder der Auftragnehmer (eigene Personalkosten) die FZ beantragen — nie beides. Klären Sie das vertraglich.

Kooperation mit Hochschulen

Hochschulkooperationen sind besonders attraktiv, weil Hochschulen in der Regel nicht selbst die FZ beantragen (sie sind oft gemeinnützig). Das bedeutet: Sie als Auftraggeber setzen 70% der Vergütung an — on top zu Ihren eigenen Personalkosten. Das kann die Bemessungsgrundlage erheblich steigern.

Voraussetzung: Der Auftragnehmer (Hochschule) muss in der EU/EWR ansässig sein. Die Ergebnisse müssen dem Auftraggeber zur Verwertung überlassen werden (nicht Exklusivrecht, aber Verwertungsrecht).

Verbundprojekte + FZ kombinieren

Die Forschungszulage ist mit Projektförderung (ZIM, BMBF, ProFIT) kumulierbar. Das heißt: Für ein ZIM-Kooperationsprojekt können Sie gleichzeitig den ZIM-Zuschuss (bis 60% Sachkosten + Personalkosten) und die Forschungszulage (25-35% auf Personalkosten) erhalten — solange die EU-Beihilfegrenzen eingehalten werden.

Häufige Fragen

Wir entwickeln gemeinsam mit einem anderen Unternehmen — wer beantragt?

Bei echter Kooperationsforschung (jeder trägt eigenes Risiko): Jeder Partner beantragt für seine eigenen Personalkosten. Bei Auftragsforschung (einer beauftragt den anderen): Nur der Auftraggeber setzt die Kosten an. Mischformen vertraglich regeln.

Können wir Freelancer als Auftragsforschung ansetzen?

Nur wenn der Freelancer ein eigenständiges Unternehmen in der EU/EWR ist und einen FuE-Auftrag mit definiertem Forschungsziel ausführt. Reine Arbeitnehmerüberlassung ist keine Auftragsforschung. Details →

Kooperation optimal strukturieren

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Auftragsforschung — 70%-Regel → FZulG vs. ZIM kombinieren → Bemessungsgrundlage → Forschungszulage 101 →