HomeGlossarAllgemeine Gruppenfreistellung
Definition

Allgemeine GruppenfreistellungsverordnungAGVO

EU-Verordnung Nr. 651/2014

EU-Verordnung, die regelt, welche staatlichen Beihilfen ohne Notifizierung bei der EU-Kommission gewährt werden dürfen. Relevant für KMU-Definition und UiS-Prüfung.

Erklärung

Die Forschungszulage ist eine Beihilfe im Sinne der AGVO. Die KMU-Definition (Anhang I AGVO) bestimmt den Fördersatz (35% vs. 25%). Die UiS-Kriterien (Art. 2 Nr. 18 AGVO) können zum Ausschluss führen. Prüfen Sie beides mit unserem KMU-Check und UiS-Check.

Praxis-Tipp: AGVO ist besonders relevant bei Investorenbeteiligung — VC-Ausnahmen prüfen.

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