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Dieses Tool dient ausschließlich der Erstorientierung. Es unterstützt die Strukturierung von Sachverhalten — es ersetzt keine professionelle Beratung.
Die Einordnung als Unternehmen in Schwierigkeiten (AGVO Art. 2 Nr. 18) und der KMU-Status nach EU-Empfehlung 2003/361/EG sind einzelfallabhängig. Fehleinschätzungen können zur Rückforderung erhaltener Beihilfen zuzüglich Zinsen (bis 6% p.a.) führen.
Alle mit ⚠* markierten Grenzfälle erfordern zwingend die Prüfung durch einen Steuerberater und/oder einen auf EU-Beihilferecht spezialisierten Rechtsanwalt, bevor Entscheidungen getroffen oder Anträge gestellt werden.
Förderscan / A-2 Deal Advisory GmbH übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Tool-Ergebnisse. Stand: März 2026.
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