Informelle Bezeichnung für die FZulG-Erweiterung ab 1. Januar 2026: BGL 12 Mio. €, GK-Pauschale 20%, Eigenleistung 100 €/h.
Der Investitionsbooster ist die dritte Ausbaustufe des FZulG nach dem Startgesetz (2020) und dem Wachstumschancengesetz (2024). Er bringt die Gemeinkostenpauschale, die erhöhte BGL-Obergrenze und den höheren GGF-Stundensatz.
Praxis-Tipp: Alle drei Neuerungen gelten nur für Vorhaben ab 1.1.2026.