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Definition

Investitionsbooster

Wachstumschancengesetz Teil 2 (1.1.2026)

Informelle Bezeichnung für die FZulG-Erweiterung ab 1. Januar 2026: BGL 12 Mio. €, GK-Pauschale 20%, Eigenleistung 100 €/h.

Erklärung

Der Investitionsbooster ist die dritte Ausbaustufe des FZulG nach dem Startgesetz (2020) und dem Wachstumschancengesetz (2024). Er bringt die Gemeinkostenpauschale, die erhöhte BGL-Obergrenze und den höheren GGF-Stundensatz.

Praxis-Tipp: Alle drei Neuerungen gelten nur für Vorhaben ab 1.1.2026.

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