Der Investitionsbooster zum 1. Januar 2026 bringt die größte Erweiterung der Forschungszulage seit ihrer Einführung. Dieser Artikel erklärt jede Änderung im Detail — für die ausführliche Vergleichstabelle aller drei Regime (2020/2024/2026) siehe Forschungszulage 2026.
Maximale Bemessungsgrundlage steigt von 10 auf 12 Mio. €. Maximale Zulage KMU: 4,2 Mio. € (vorher 3,5 Mio.).
Neue Gemeinkostenpauschale: 20% auf Personalkosten — ohne Einzelnachweis. Nur für Vorhaben ab 2026.
GGF-Eigenleistung steigt von 70 auf 100 €/Stunde. Bis zu 192.000 € BGL pro GGF.
35% für KMU, 25% für Großunternehmen — wie seit März 2024 (Wachstumschancengesetz).
Für ein KMU mit 5 FuE-Mitarbeitern (Ø 65k Steuerbrutto) steigt die jährliche Zulage von ca. 138.000 € (ohne GK-Pauschale) auf ca. 165.000 € (mit GK-Pauschale) — ein Plus von 27.000 € pro Jahr, ohne dass sich an der FuE-Tätigkeit etwas ändert. Vollständige Rechnung →
Übergangsregelung: Die GK-Pauschale gilt nur für Vorhaben, die nach dem 31.12.2025 begonnen haben. Für laufende Vorhaben oder rückwirkende Anträge gelten die alten Sätze. Planen Sie neue Vorhaben strategisch — ein Projektstart am 2. Januar 2026 qualifiziert für die Pauschale, ein Start am 30. Dezember 2025 nicht.
Nein. Die neuen Sätze (12 Mio. BGL, 100 €/h, 20% GK) gelten nur für Vorhaben ab 1. Januar 2026. Für rückwirkende Anträge gelten die Sätze des jeweiligen Jahres.
Nein. Bestehende BSFZ-Bescheinigungen bleiben gültig. Für neue Vorhaben ab 2026 stellen Sie einfach einen neuen Antrag — der profitiert dann automatisch von den neuen Sätzen.
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