Startups sind prädestiniert für die Forschungszulage: hoher FuE-Anteil, innovative Technologie, oft 80-100% der Belegschaft in der Entwicklung. Der besondere Vorteil: Auch ohne Gewinne wird die Zulage bar ausgezahlt — als Steuererstattung. Aber es gibt drei Fallstricke, die VC-finanzierte Startups kennen müssen.
Die Forschungszulage ist gewinnunabhängig. Übersteigt die Zulage die Steuerschuld (bei den meisten Startups = 0), wird der gesamte Betrag als Erstattung ausgezahlt. Das ist Cash — steuerfrei, nicht rückzahlbar, kein Equity-Dilution. Bei einem typischen Startup mit 5 Entwicklern (Ø 65k StB, 95% FuE) sind das ca. 165.000 € pro Jahr.
Negatives Eigenkapital durch Verluste → Unternehmen in Schwierigkeiten → kein Anspruch auf Forschungszulage. Ausnahme: 3-Jahres-Regel für junge Unternehmen. Prüfen Sie mit dem UiS-Check.
Wenn Ihr VC über 25% hält, können Sie als verbundenes Unternehmen gelten. Das kann den KMU-Status kosten (35% → 25%). Die AGVO enthält aber Ausnahmen für VC-Fonds. KMU-Check →
Gründer-Geschäftsführer: Gehalt muss fremdüblich sein. Zu hoch = verdeckte Gewinnausschüttung, wird aus BGL gestrichen. Zu niedrig = weniger BGL. Eigenleistung (100 €/h) als Alternative →
Bei 0 € Steuerschuld → 184.792 € Cash-Auszahlung vom Finanzamt. Steuerfrei.
Ja — für alle Jahre seit Gründung, in denen FuE stattfand. Rückwirkend beantragen →
Möglicherweise. VC-Fonds und Business Angels haben Sonderregeln unter AGVO Anhang I Art. 3. Entscheidend ist der Typ des Investors, nicht nur die Beteiligungshöhe. Investoren-Leitfaden →
Im Erstgespräch prüfen wir alle drei Fallstricke und berechnen Ihr konkretes Förderpotenzial.
FuE-Check → Erstgespräch 475 € →