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Definition

Forschung und Entwicklung

§2 FZulG

Systematische Tätigkeiten zur Gewinnung neuer Erkenntnisse. Umfasst Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.

Forschung und EntwicklungFuE

§2 FZulG

Systematische Tätigkeiten zur Gewinnung neuer Erkenntnisse. Umfasst Grundlagenforschung, industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung.

Erklärung

Das FZulG fördert alle drei Kategorien: Grundlagenforschung (rein erkenntnisgetrieben), industrielle Forschung (anwendungsorientiert) und experimentelle Entwicklung (auf bestehenden Erkenntnissen aufbauend). Die meisten Unternehmens-Vorhaben fallen unter experimentelle Entwicklung.

Praxis-Tipp: Experimentelle Entwicklung ist die häufigste Kategorie — nicht mit 'Grundlagenforschung' übertreiben.

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