Bundesgesetz, das die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Deutschland regelt. In Kraft seit 1. Januar 2020.
Bundesgesetz, das die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Deutschland regelt. In Kraft seit 1. Januar 2020.
Das FZulG gewährt eine steuerliche Gutschrift auf FuE-Personalkosten. Fördersatz: 35% für KMU, 25% für Großunternehmen. Maximale Bemessungsgrundlage: 12 Mio. € ab 2026. Zuletzt geändert durch den Investitionsbooster (1.1.2026).
Praxis-Tipp: Drei Ausbaustufen: Startgesetz (2020), Wachstumschancengesetz (2024), Investitionsbooster (2026).
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