HomeGlossarZIM — Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand
Definition

ZIM — Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

BMWi-Richtlinie

Projektförderung des Bundes für FuE in KMU. Bis 60% Förderquote, auch Sachkosten förderfähig. Kombinierbar mit der Forschungszulage.

ZIM — Zentrales Innovationsprogramm MittelstandZIM

BMWi-Richtlinie

Projektförderung des Bundes für FuE in KMU. Bis 60% Förderquote, auch Sachkosten förderfähig. Kombinierbar mit der Forschungszulage.

Erklärung

ZIM fördert Einzelprojekte, Kooperationsprojekte und Netzwerke. Anders als die Forschungszulage ist ZIM eine Projektförderung mit Bewilligung vorab — nicht rückwirkend möglich. Dafür höhere Förderquote (bis 60%) und auch Sachkosten förderfähig. Kombination mit FZulG empfohlen.

Praxis-Tipp: FZulG + ZIM kombinieren = maximale Förderung. ZIM für Sachkosten, FZulG für Personalkosten.

Jetzt prüfen

Kostenloser FuE-Check für Ihr Unternehmen.

FuE-Check → Erstgespräch 475 € →

Weiterlesen

FZulG vs. ZIM — Direktvergleich →ZIM-Informationsseite →Forschungszulage — Überblick → ← Zurück zum Glossar

Ist Ihr Projekt förderfähig?

Förder-Check starten →